Verfahrensrechtliche Beratung
Steuerbescheide vom Finanzamt sind nicht immer korrekt. Die Prüfung auf Unstimmigkeiten übernehmen unsere Experten für Sie: Wir gleichen regelmäßig die Steuerbescheide mit den von uns erstellten Steuererklärungen ab. Stellen wir Abweichungen fest, legen wir im Rahmen der verfahrensrechtlichen Beratung für Sie beim Finanzamt Einspruch gegen die jeweiligen Bescheide ein.
Sollte ein Einspruch einmal abgelehnt werden stehen wir Ihnen auch bei einem gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren zur Seite. Zu unseren Leistungen im Bereich der verfahrensrechtlichen Beratung zählen darüber hinaus die Hilfestellung bei Selbstanzeigen sowie Verfahren der Nachbesteuerung und Abgabe der notwendigen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt. Die verfahrensrechtliche Beratung und Betreuung ist ein wesentlicher Bestandteil, um Ihre Rechte gegenüber den Finanzbehörden zu wahren und durchzusetzen!
Ihr Vorteil
Sie müssen nicht selbst prüfen, ob die Steuerbescheide vom Finanzamt korrekt sind. Überlassen Sie diese Arbeit einfach uns. Im Rahmen der verfahrensrechtlichen Beratung führen wir bei Unstimmigkeiten auch gleich das Einspruchsverfahren für Sie.
Unser Leistungsspektrum
- Hilfe bei Selbstanzeigen
- Einspruchsverfahren beim Finanzamt
- Gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren