Steuererklärung
In der klassischen Steuerberatung sind wir zu Haus: Wir erstellen für Sie sämtliche Meldungen und Erklärungen für die Finanzbehörden und wahren alle erforderlichen Termine und Fristen. Zu den regelmäßig zu übermittelnden Meldungen gehören unter anderem die monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie die jährlichen Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Dabei nehmen wir uns auch gern die Zeit, Sie als Privatperson zu relevanten Themen wie Einkommensteuer oder Erbschaftsteuer umfassend zu beraten.
Durch regelmäßige Gespräche mit unseren Mandanten loten wir zulässige Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung und Senkung der Steuerlast aus und setzen diese bei der Erstellung der Steuererklärungen um, die wir für Sie fristgerecht an die jeweilige Finanzbehörde elektronisch übermitteln. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie gern in vollem Umfang die übrige Korrespondenz mit dem Finanzamt. Zu unseren Leistungen zählen ferner das Prüfen Ihrer Steuerbescheide sowie das fristgerechte Stellen von Anträgen und Einsprüchen.
Ihr Vorteil
Durch die Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei Ast können Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Steuererklärungen werden für Sie zur Nebensächlichkeit, um die Sie sich nicht mehr sorgen müssen.
Unser Leistungsspektrum
- Erstellung von Steuererklärungen (Einkommensteuer) für Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibender
- Feststellungserklärungen für Gesellschaften und Körperschaften
- Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen
- Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen sowie Bewertung von Grundbesitz und Betriebsvermögen