Jahresabschluss
Aus den Daten Ihrer Finanzbuchführung erstellen wir zum Ende des Geschäftsjahres Ihren Jahresabschluss. Dieser kann entweder eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung umfassen oder in Form der vereinfachten Einnahme-Überschuss-Rechnung ausfallen, wenn dies rechtlich zulässig und sinnvoll ist. Im Rahmen des Jahresabschlusses bearbeiten wir selbstverständlich auch die zugehörigen Steuererklärungen für Ihre Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Neben dem jährlichen Jahresabschluss erstellen wir auch einmalige Bilanzen über den kompletten Unternehmenszyklus, ebenso bei Gründung, Fusion oder Liquidation eines Unternehmens. Die Zahlen und Informationen aus dem Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften übermitteln wir zur gesetzlich erforderlichen Veröffentlichung an den elektronischen Bundesanzeiger.
Ihr Vorteil
Aus den Jahresabschlüssen erstellen wir auch die zugehörigen Steuererklärungen. Dabei nehmen wir uns auch gerne die Zeit, Sie als Privatperson bzgl. relevanter Themen wie Einkommensteuer oder Erbschaftsteuer umfassend zu beraten.
Unser Leistungsspektrum
- Erstellung von Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnungen für Unternehmen, die der gesetzlichen Pflicht zur Buchführung unterliegen oder freiwillig Bücher führen
- Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen für Freiberufler und kleinere Gewerbebetriebe
- Mitwirkung bei Betriebsprüfungen